Schulordnung

für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule

Wir zusammen bilden eine große und starke Schulgemeinschaft.

 

1   Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt in allen Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände der Drawehn-Schule sowie bei allen schulischen Veranstaltungen, wie z. B. Klassen­fahrten, Schulwanderungen usw. Die ergänzenden Regelungen und Hinweise, Notfall­ordnungen und weiteren Nutzungsordnungen, wie die Mensa-, Mediotheks-, Pausen- und Hallenordnungen sind ebenfalls zu beachten (s. Anlagen).

2   Grundsätzliches für das Leben an unserer Drawehn-Schule

An unserer Schule wird gemeinsam gelebt und gelernt. Weil Erfolg beim Lernen für un­ser Leben eine immer größere Bedeutung erhält, ist es notwendig, dass an unse­rer Schule eine geordnete und angstfreie Atmosphäre erhalten bleibt. Dies kann nur gelin­gen, wenn alle in der Schule Lernenden und Arbeitenden sich konsequent an folgende Grundsätze halten.

Wir wollen uns bemühen,

  • Toleranz gegenüber anderen Menschen zu zeigen, auch wenn sie anders sind als wir selbst, wenn sie andere Meinungen vertreten oder wenn sie anderen Glauben haben.
  • auf andere Rücksicht zu nehmen.
  • hilfsbereit zu sein.
  • freundlich und höflich miteinander umzugehen: „Bitte“ und „Danke“, „Entschuldi­gung“ und ein freundlicher Gruß sollten bei allen von uns selbstverständlich sein!
  • Konflikte offen zu besprechen und ohne verletzende Beschimpfung und ohne kör­perliche Gewalt zu lösen.
  • den privaten Bereich und das Eigentum anderer anzuerkennen.
  • Zuverlässigkeit bei der Einhaltung der Grundsätze und Regeln zu zeigen.

 

3   Regeln für den Ablauf des Schulalltags

3.1 Damit alle Schülerinnen und Schüler in Ruhe lernen können,

  • bemühen wir uns alle um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und um ein pünktliches Unterrichtsende.
  • sorgen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler dafür, dass das notwendige Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht.
  • bemühen wir uns, die Persönlichkeitsrechte aller Mitschülerinnen und -schüler, Lehre­rinnen und Lehrer und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten und berück­sichtigen dabei besonders das Recht am eigenen Bild und Ton. Wir wissen, dass die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der geltenden Datenschutz­bestimmungen für Bild- und Tonaufnahmen im schulischen Kontext grundsätzlich bei demjenigen liegt, der die Aufnahmen macht.
  • werden wir im Unterricht nicht essen und nicht trinken. Über Ausnahmen von dieser Re­gel entscheiden die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer.
  • ist die Benutzung von Musikgeräten jeder Art im Unterricht grundsätzlich untersagt.
  • schalten wir Handys und sonstige digitale Aufnahme- und Kommunikationsgeräte während des Unterrichts stets ab, es sei denn, die Benutzung wird für unterrichtliche Zwecke von der Lehrkraft erlaubt.
  • werden wir keine Gegenstände mitführen oder Bekleidung tragen, die geeignet sein könnte, den Schulfrieden zu stören.
  • tolerieren wir keine Formen der Diskriminierung, wie Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Bodyshaming und Antisemitismus
  • legen wir alle nicht-religiösen Kopfbedeckungen grundsätzlich in geschlossenen Räu­men ab. Ausnahmen können von den Lehrerinnen und Lehrern bei begründetem An­trag erlaubt werden.
  • informieren Schülerinnen und Schüler die Schulsekretärin, wenn 10 Minuten nach Unter­richtsbeginn noch keine Lehrkraft im Klassenraum anwesend ist.
  • nehmen wir Rücksicht auf andere Schülerinnen und Schüler, wenn wir während der Unterrichtszeit die Flure als Lernraum oder Ruhebereich mitbenutzen. Dies gilt be­sonders bei offen stehenden Klassenräumen.
  • melden sich schulfremde Personen bei einem Besuch stets zuerst im Sekretariat an.
  • dürfen Aushänge und die Verteilung von Schriftstücken jeglicher Art nur mit Genehmi­gung durch die Schulleitung erfolgen

3.2 Weil wir uns alle in der Schule wohl fühlen wollen, werden wir:

  • im Gebäude und Einrichtungsgegenstände nicht beschmieren.
  • unsere Klassen- und Fachräume, unsere Mensa, die Flure und das Foyer (Eingangsbereich), die Toiletten und die Sporthallen stets sauber verlassen.
  • in den Klassenräumen für Ordnung sorgen, besonders auf den Fensterbänken sowie in den Schränken und Regalen.
  • den Reinigungskräften ihre Arbeit dadurch erleichtern, dass wir die Stühle nach Unter­richtsschluss hochstellen, die Fenster schließen und den Klassenraum aufräu­men.  

3.3 Zum umweltbewussten Verhalten gehört für uns,

  • sparsam mit Materialien wie Papier, Klebstoff und so weiter umzugehen.
  • Mehrwegverpackungen zu verwenden.
  • Dosen und Verbundverpackungen bei Getränken zu vermeiden.
  • Abfälle zu sortieren:               Grüner-Punkt-Abfall in den gelben Sack,

                                                        Papier in den Karton oder Eimer in der Klasse,

                                                        Altbatterien in die Sammeltonne (Sekretariat)

3.4 Aus Gründen unserer Gesundheit und unserer Sicherheit werden wir
  • auf dem Schulhof und im Schulgebäude nicht drängeln, nicht schubsen und andere nicht gefährden.
  • Waffen, nachgemachte Waffen, Laser-Pointer, Alkohol und andere Drogen sowie dro­genähnliche Substanzen, Feuer­zeuge und Knallkörper oder andere gefährliche Ge­genstände nicht mit in die Schule bringen.
  • Ballspiele nur auf den dafür vorgesehenen Schulhofflächen spielen.
  • nicht mit Schneebällen werfen.
  • das Treppenhaus während der Pausen nicht als Aufenthaltsort wählen.
  • von 7.00 – 15.30 Uhr / freitags 7.00 – 12.30 Uhr auf dem Schulgelände/im Haus nicht mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards sowie Kickboards u.ä. fahren.
  • Fachräume nur in Begleitung der unterrichtenden Lehrerin beziehungsweise des unter­richtenden Lehrers betreten, unabhängig davon ob die Räume verschlossen sind.
  • Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer unverzüglich und schriftlich dem Sekre­tariat mitteilen.
  • grundsätzlich die spätmöglichste Ankommenszeit wählen. Als FahrschülerInnen bege­ben wir uns nach Ankunft am Schulort unverzüglich zu unseren Klassen- oder Fachräumen oder halten uns bis zum Unterrichtbeginn in den Bereichen Foyer (Ein­gangsbereich) und Bistro oder - bei schönem Wetter - auch auf dem oberen Sport­platz auf.
  • nach dem individuellen Unterrichtsende umgehend das Schulgebäude und -gelände verlassen. Als Fahrschüler/-innen halten wir uns bis zur Busabfahrt auf dem Schul­gelände auf. Selbstverständlich wählen wir dabei die frühstmögliche Busabfahrt.
  • grundsätzlich die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter befolgen.
3.5 Regelung der Unterrichtstunden und Pausen
  • Ab 7.15 Uhr übernehmen die Lehrerinnen und Lehrer die Aufsicht im Schulgebäude; ab dann sind Klassentüren und Eingänge für uns geöffnet.
  • Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind wie folgt festgesetzt:

Unterrichts­block

von - bis

danach Pause

Vormittag

1

7.45 – 8.25 Uhr

15 Minuten

8.25 – 9.05 Uhr

2

9.20 – 10.00 Uhr

20 Minuten

10.00 – 10.40 Uhr

3

11.00 – 11.40 Uhr

10   Minuten

11.40 – 12.20 Uhr

Mittag

4

12.30 – 13.10 Uhr

5 Minuten

13.10 – 13.50 Uhr

Nachmittag

5

13.55 – 14.35 Uhr
14.35 – 15.15 Uhr

Aus schulorganisatorischen Gründen können in Einzelfällen auch die Unterrichtsblöcke I – III und Unterrichtsblock V geteilt werden. Die 45-minütige Mittagspause kann je nach Stunden­plan um 12.20 Uhr oder um 13.10 Uhr beginnen.

  • Die großen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 8 bei schönem Wetter auf dem Schulhof.
  • Während des Unterrichts und in den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 das Schulgelände nur mit Erlaubnis der zuletzt unterrichtenden Lehre­rin oder des zuletzt unterrichtenden Lehrers oder der Klassenlehrkraft verlassen. Außerdem muss dazu für den Einzel­fall ein schriftlicher Antrag der Eltern vorliegen. Unerlaubtes Verlassen führt
  • unter Umständen zum Verlust des Versicherungsschut­zes.

4   Wenn wir gegen diese Bestimmungen verstoßen, müssen wir damit rech­nen, Scha­denersatz zu leisten und aus pädagogischen Gründen zu bestimmten Aufgaben her­angezogen zu werden, wie zum Beispiel zu einem Arbeitseinsatz am Nachmittag, bei dem wir Wände, Türen und Tische reinigen, Möbel reparieren, das Schulgelände säu­bern und so weiter. In schwerwiegen­den Fällen entscheidet die Klassenkonferenz über weitere Maßnahmen, die bis zum Schulverweis reichen können.

Insbesondere können unerlaubte oder störende Gegenstände von den Lehrerinnen und Lehrern eingezogen werden. Eine Herausgabe erfolgt grundsätzlich nur gegen Empfangsbestätigung des Berechtigten. Diese Regelung zur Herausgabe gilt nicht für gefährliche Gegenstände.

 5  Wird ein Bestandteil oder eine Regelung dieser Schulordnung unwirksam oder nichtig, so gelten trotzdem alle anderen Bestandteile hinfort. Der unwirksame bzw. nichtige Teil wird durch die Gesamtkonferenz ersetzt.

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.11.2022